Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure – kurz HOAI – beschreibt detailliert die von Architekten und Bauingenieuren zu erbringenden Leistungen. Entlang eines „natürlichen“ Projektablaufs – Idee → Planung → Ausführung – werden einzelne Leistungsphasen definiert, die aufeinander aufbauen. Jede Leistungsphase muss vollständig bearbeitet werden, damit ein Bauvorhaben gelingt. Gerne übernehmen wir die Umsetzung der vollständigen Leistungskette, übernehmen aber jederzeit auch einzelne Tätigkeiten und Leistungsphasen. Ebenso kontrollieren wir den gesamten Projektablauf oder einzelne Abschnitte.
Leistungsphasen für Gebäude:
Objektplanung (umgangssprachlich: „Architektur“):
Leistungsphase (LP) 1 – Grundlagenermittlung:
- Vorgaben des Bauherrn/Auftraggebers
- Ortsbesichtigung
- Beratung zum gesamten Planungsbedarf
LP 2 – Projekt- und Planungsvorbereitung (Vorplanung):
- Zielvorstellungen/ Hinweise auf Zielkonflikte
- Untersuchen und Bewerten von Varianten
- Klären und Erläutern der wesentlichen Zusammenhänge
(gestalterische, technische, wirtschaftliche, baurechtliche,
bauphysikalische, ökologische, soziale) - Vorverhandlungen über die Genehmigungsfähigkeit
- Kostenschätzung, Vergleich mit den finanziellen Rahmenbedingungen
- Terminplan für Planungs- und Bauablauf
LP 3 – System- und Integrationsplanung (Entwurfsplanung):
- Zeichnungen im Maßstab 1:100
- Objektbeschreibung
- Kostenberechnung
- Fortschreibung Terminplan
LP 4 – Genehmigungsplanung (Bauantragsplanung):
- Erarbeiten und Zusammenstellen der Vorlagen und Nachweise
für einen Bauantrag - Einreichen des Bauantrags
LP 5 – Ausführungsplanung:
- Zeichnungen im Maßstab 1:50 bis 1:1 auf Grundlage der
Entwurfs- und Genehmigungsplanung LP 3 und 4 - Berücksichtigung aller fachspezifischen Anforderungen
LP 6 – Vorbereitung der Vergabe:
- Aufstellen eines Vergabeterminplans
- Aufstellen von Leistungsverzeichnissen
- Koordination der Schnittstellen der Baugewerke
- Kostenermittlung auf Grundlage von Leistungsverzeichnissen
LP 7 – Mitwirkung bei der Vergabe:
- Koordinieren der Vergaben der Fachplaner
- Einholen von Angeboten
- Führen von Bietergesprächen
- Mitwirken bei der Auftragserteilung
LP 8 – Bauüberwachung:
- Überwachen der Ausführung
- Terminkontrolle
- Bautagebuch
- Prüfung der Aufmaße und Rechnungen der ausführenden
Firmen - Abnahmen der Bauleistungen
- Übergabe des Objekts
- Auflisten der Verjährungsfristen für Mängelansprüche
- Überwachen der Beseitigung der bei der Abnahme
festgestellten Mängel
LP 9 – Objektbetreuung:
- Fachliche Bewertung festgestellter Mängel innerhalb der
Gewährleistungsfristen - Objektbegehung vor Ablauf der Verjährungsfristen
Mitwirken bei der Freigabe von Sicherheiten